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Sechsundzwanzig SOKA-BAU Tipps


SokaSIG - Datenblatt - baufremde Leistung - SOKA-BAU Pflicht - SOKA-BAU will Geld


Sechsundzwanzig Tipps im Umgang mit der SOKA-BAU

Viele Informationen und Antworten - jetzt erweitert um ein Vorwort zum SokaSiG (Sozialkassensicherugsgesetz) - habe ich in meinen E-Book unter dem Titel

Sechsundzwanzig Tipps im Umgang mit der SOKA-BAU

zusammengefasst.

Anhand von sechsundzwanzig Fallbeispielen erläutere ich Ihnen die wichtigsten Situationen, die im Umgang mit der SOKA-BAU auftreten können, wie zum Beispiel das Ausfüllen des Fragebogens, rückwirkende Forderungen oder Fragen der Zugehörigkeit oder Pflicht, wenn die SOKA-BAU Geld will und Ihr Betrieb (fast) nur baufremde Leistungen erbringt oder wenn sich der Betriebsprüfer der SOKA-BAU angemeldet hat ....

Post von der SOKA-BAU, ULAK oder ZVK-Bau


Deshalb: Wenn Sie Post von der SOKA-BAU ( ULAK oder ZVK ), den Sozialkassen des Baugewerbes aus Wiesbaden erhalten haben, informieren Sie sich umgehend, beziehen Sie mein Ebook als PDF sofort zum Downloaden oder holen Sie sich gleich anwaltlichen Rat ein.

Gerne übernehme ich Ihre Termine, die beim Arbeitsgericht Wiesbaden stattfinden oder auch die Termine mit den sonstigen Sozialkassen, z. B. der Steinmetze, Maler, Gerüstbauer oder Dachdecker, ebenso für den Osten die Termine in Berlin.

Weitere Informationen finden Sie im Ebook:



Dieses Ebook ist nur für den persönlichen Gebrauch des Käufers bestimmt. Vervielfältigungen jedweder Art - auch elektronisch - sind strikt untersagt. Sie haben nicht das Recht, diesen Report zu verlegen oder zu verkaufen. Sie dürfen auch Inhalte oder Auszuge davon nicht verkaufen, weitergeben oder sonst vervielfältigen. Auch die Idee ist geistiges Eigentum, das durch Nachahmung verletzt wird.

Anwaltlichen Rat erhalten Sie unter: www.Rechtsanwaeltin-Ingrid-Claas.de


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